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Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten

Die folgenden Hinweise richten sich an Endnutzer von Batterien, Elektro- und Elektronikgeräten sowie Produkten mit eingebauten Batterien. Grundlage sind die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542), das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Getrennte Entsorgung

Altbatterien und Elektroaltgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden. Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne hin. Enthält eine Batterie mehr als 0,0005 % Quecksilber, 0,002 % Cadmium oder 0,004 % Blei, steht darunter das chemische Zeichen des Schadstoffs: Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium), Pb (Blei). Diese Stoffe können bei unsachgemäßer Entsorgung Umwelt und Gesundheit schädigen.

Symbol durchgestrichene Mülltonne: Batterien und Elektrogeräte nicht in den Hausmüll

Rückgabe von Altbatterien

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe von Altbatterien verpflichtet. Gerätealtbatterien und Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln (z. B. E-Bike-Akkus) können Sie in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückgeben, unabhängig von Marke und chemischer Zusammensetzung: an unserem Versandlager (Adresse siehe Impressum), an kommunalen Sammelstellen oder im Handel. Rücksendungen per Post bitte vorher mit uns abstimmen, da für Lithiumbatterien besondere Versandvorschriften gelten.

Rückgabe von Elektroaltgeräten

Entnehmen Sie vor der Abgabe Altbatterien und Altakkus, die nicht vom Gerät umschlossen sind, sowie zerstörungsfrei entnehmbare Lampen und entsorgen Sie diese getrennt. Private Haushalte können Altgeräte kostenlos bei den Sammelstellen der Kommunen sowie bei Rücknahmestellen von Herstellern und Händlern abgeben: Verzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen. Für das Löschen personenbezogener Daten auf Altgeräten sind Sie selbst verantwortlich.

Sicherheit und Abfallvermeidung

Lithiumbatterien können bei Beschädigung oder unsachgemäßer Entsorgung Brände verursachen. Kleben Sie vor der Rückgabe die Pole ab. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus nicht weiter verwenden, sondern getrennt und sicher lagern. Wiederaufladbare Akkus statt Einwegbatterien, sachgerechtes Laden und Lagern nach Herstellerangaben verlängern die Nutzungsdauer und vermeiden Abfall.